Vorhabenbezogener Bebauungsplan und parallele Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht für eine Agri-PV-Anlage
Festsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Agri-Photovoltaikanlage, südlich angrenzend zum Flughafen BER mit besonderen Fragestellungen zur Flugsicherheit und zum Artenschutz.
Der Vorhabenträger beabsichtigt innerhalb der Gemeinde Schönefeld, Ortsteil Selchow, eine Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage, welche die Nutzung von Landwirtschaft und Photovoltaikanlagen kombiniert, zu entwickeln. Das Plangebiet liegt direkt südlich angrenzend an dem Flughafen BER.
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Der Geltungsbereich umfasst rund 72 ha und ist durch landwirtschaftliche Ackernutzung geprägt. Darüber hinaus befinden sich verschiedene geschützte Biotope, Bodendenkmale sowie entlang der südlichen Grenze eine 110 kV-Trasse im Geltungsbereich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung der Agri-Photovoltaikanlage im Außenbereich. Dabei sind insbesondere Fragestellungen zur Flugsicherheit (Lichtreflex/ -reflexion, elektromagnetische Strahlung) sowie zum Artenschutz (v.a. Brutvögel) zu betrachten. Außerdem werden planfestgestellte Ausgleichsmaßnahmen überplant und notwendige Eingriffe im Plangebiet ausgeglichen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönefeld sieht für die Fläche im Geltungsbereich eine landwirtschaftliche Nutzung vor. Die Änderung des Flächennutzungsplans zielt dabei auf die Schaffung einer Sonderbaufläche für das Plangebiet ab, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu sichern. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.