Bebauungsplan Nr. 01/20 „Am Fuchsberg“ und parallele Änderung des Flächennutzungsplans
Festsetzung einer Fläche für Versorgung für ein 380 kV-Umspannwerk sowie 110 kV Netzknoten.
Die Gemeinde Schönfeld beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans auf einer Fläche von ca. 11,8 ha die planungsrechtliche Sicherung eines Umspannwerkes al gasisolierten Schaltanlage der 50 Hertz Transmission GmbH (320 kV) sowie eines 110-kV Netzknotens der Stromnetzberlin GmbH.
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Die Flächen sind geprägt von landwirtschaftlicher Nutzung, sowie mehreren planfestgestellten Maßnahmen- bzw. Ausgleichsflächen des Flughafens Berlin-Brandenburg. Das Plangebiet unterliegt in Teilen bzw. gänzlich baulichen Einschränkungen dieses Flughafens, welche die bauliche Ausgestaltung und bauliche Nutzung einschränken. Das Plangebiet ist durch seine historische Vornutzung als Rieselfeld als Altlastenverdachtsfläche einzustufen.
Der Bebauungsplan setzt eine Fläche für Versorgung mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ fest und sichert die ausreichende Erschließung des Standortes. Zu den Nutzungen gehören ein Umspannwerk sowie weitere technische Anlagen wie oberirdische und unterirdische Hochspannungskabel. Dabei sind insbesondere immissionsschutzrechtliche Fragestellungen (Schall, elektromagnetische Strahlung) zu betrachten. Planfestgestellte Ausgleichsmaßnahmen werden überwiegend gesichert und notwendige Eingriffe im Plangebiet sowie auf externen Flächen ausgeglichen.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan bearbeitet. Durch die bisherige Darstellung von Landwirtschaftsflächen konnte dem Entwicklungsgebot nicht Rechnung getragen werden. Das Änderungsverfahren hat die Änderung als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ zum Inhalt.