Aufstellung und Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, Landkreis Teltow-Fläming
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf wurde in den 1990er Jahren erarbeitet. Inzwischen befindet sich das 4. Änderungsverfahren in Aufstellung. Das Büro Jahn, Mack & Partner mbB ist mit den Grundleistungen zur FNP-Aufstellung und Änderung sowie den besonderen Leistungen des Verfahrens – Durchführung der Beteiligungen und Erarbeiten von Abwägungsvorschlägen sowie Umweltbericht und Änderung Landschaftsplan (in Zusammenarbeit mit dem Büro Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH) beauftragt.
2. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, Landkreis Teltow-Fläming
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf ist seit dem 15.05.2012 rechtskräftig. Nach der Erstaufstellung bzw. dem 1. Änderungsverfahren haben sich die Entwicklungsziele der Gemeinde jedoch weiterentwickelt und machen eine erneute Anpassung der Darstellungen erforderlich. Weitere Planungsflächen sind zwischenzeitlich entwickelt. Darüber hinaus sind geänderte Nutzungs- und Entwicklungsziele innerhalb der Gemeinde, sowie externer Entwicklungen und Rahmenbedingen, für verschiedene Teilbereiche, herausgearbeitet und beschlossen worden, die sich aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht entwickeln lassen. Im Zuge einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit das 2. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit Beschluss vom 21.02.2019 wurde entsprechend das 2. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan eingeleitet. Parallel zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans wurde der Landschaftsplan fortgeschrieben. Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 11.10.2022 mit Beschluss die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf festgestellt. Nach Abschluss des Verfahrens ist eine Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans in der geänderten Fassung als Gesamtflächennutzungsplan beabsichtigt.
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3. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, Landkreis Teltow-Fläming
Mittlerweile sind für weitere Teilflächen der Gemeinde städtebauliche Entwicklungen im Verfahren, die eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere Teilflächen, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung derzeit im Verfahren sind. Im Zuge einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit das 3. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans erforderlich. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Dennoch erfolgte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Berücksichtigung der Umweltbelange.
4. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, Landkreis Teltow-Fläming
Die 4. Flächennutzungsplanänderung befindet sich seit 2024 in Aufstellung. Gemäß Aufstellungsbeschluss soll der Flächennutzungsplan an acht Teilflächen geändert werden. Dabei gilt es für vier Teilflächen ein Änderungsverfahren aufgrund geänderter und neuer Entwicklungsabsichten innerhalb der Gemeinde durchzuführen sowie für vier Teilflächen Anpassungen aufgrund nachrichtlicher Übernahmen bzw. Anpassungen an die tatsächliche Nutzung vorzunehmen. Das Verfahren wird im Normalverfahren durchgeführt. Eine Anpassung des Landschaftsplan wird ebenso parallel durchgeführt.