Berlin Spandau | Bebauungsplan 5-91 „Quartier am ehemaligen Krankenhaus Staaken“
Berlin Spandau | Bebauungsplan 5-91 "Quartier am ehemaligen Krankenhaus Staaken"
Revitalisierung des ehemaligen Kasernengeländes mit bewegter Vergangenheit: Das 13,8 ha große Plangebiet wird durch seinen denkmalgeschützten Gebäudebestand geprägt. Im Vorfeld wurde eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erstellt.
Die Kasernen des ehemaligen Fliegerhorsts Staaken wurden in den 1930er Jahren durch die Luftwaffe errichtet. Sie gehörten zum Flugplatz Staaken, der zuerst Zeppelinwerft, dann einer der ersten Verkehrsflughäfen Deutschlands war. Nach 1945 wurde er von der Sowjetarmee genutzt. Der Flugbetreib wurde 1953 eingestellt und das Gelände war bis 1997 eine Außenstelle des Krankenhauses Nauen, da Weststaaken zur DDR gehörte.
Neben der städtebaulichen Machbarkeitsstudie wurde im Vorfeld ein Fachgutachten zum Bedarf an sozialer Infrastruktur für die Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich des Vorhabens erstellt. Planungsziele des Bebauungsplans sind die bauplanungsrechtliche Vorbereitung einer überwiegend wohnbaulichen Entwicklung des Areals sowie eines Mischgebietes, die Sicherung öffentlich zugänglicher Flächen sowie der Erschließung. Weiterhin geht es um die Sicherung und Revitalisierung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes und der städtebaulichen Grundstruktur.
Wustermark | Bebauungsplan E 36A "Olympisches Dorf" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans
Wustermark | Bebauungsplan E 36A "Olympisches Dorf" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans
Wiederbelegung des Olympischen Dorfs von 1936 als Wohnquartier mit dem ehemaligen Speisehaus der Nationen im Zentrum. Zur Vorbereitung wurde in einem interdisziplinären Planungsziel ein Integriertes Quartiersentwicklungskonzept erarbeitet.
Die Entwicklung eines am historischen Vorbild orientierten, neuen Quartiers mit der Erhaltung des Denkmals im Vordergrund. Als Premiumprojekt im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ unterliegt das Denkmalensemble und Gartendenkmal besonderen baukulturellen Ansprüchen.
Planungsziele des Bebauungsplans sind die bauplanungsrechtliche Vorbereitung einer Wohnbebauung sowie die Sicherung der Erschließung und der Grünflächen. Es gilt Festsetzungen zu treffen, die dem besonderen denkmalpflegerischen Anspruch gerecht werden und genügend Flexibilität für die Entwicklung der Grundstücke zulassen. Neben dem Denkmalschutz sind der Trinkwasserschutz, der Lärmschutz, Artenschutz, Baum-/Waldersatz sowie das Mitwachsen der Sozialen Infrastruktur in der Gemeinde Wustermark wichtige Abwägungsbelange.
Rangsdorf | Bebauungsplan GM 20-1 "Theresenhof / Spitzberg (SÜD)" mit Umweltbericht zur Erweiterung des Gewerbegebietes am Spitzberg
Rangsdorf | Bebauungsplan GM 20-1"Theresenhof / Spitzberg (Süd)" mit Umweltbericht zur Erweiterung des Gewerbegebietes am Spitzberg
Entwicklung eines 28 ha großen Gewerbegebiets für Logistik und kleinere Gewerbebetriebe. Planerische Konfliktbewältigung komplexer Erschließungsfragen, Immissionsschutz mit Emissionskontingentierung, Auswirkungen auf das Ortsbild usw.
Das Planverfahren hatte einen hohen gutachterlichen und zeitlichen Koordinierungsaufwand. Es waren Auswirkungen für das Ortsbild, dem Immissionsschutz und, durch Betriebe und verkehrliche Auswirkungen, des Denkmalschutzes sowie Biotop- und Artenschutzes zu erfassen und Maßnahmen zu definieren. Des Weiteren musste die stufenweise Entwicklung des Plangebietes mit einer sinnvollen Baugrundstücksbildung vorgedacht werden.
Schönwalde-Glien | Bebauungsplan Nr. 14 "Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch" 1. Änderung mit Umweltbericht
Schönwalde-Glien | Bebauungsplan Nr. 14 "Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch" 1. Änderung mit Umweltbericht
Das 47 ha große Plangebiet soll zu einem lebendigen Quartier entwickelt werden. Das städtebauliche Konzept erhält das bauliche Ensemble des ehemaligen Fliegerhorstes und das Erschließungsnetz und sieht eine behutsame Ergänzung vor.
Die Planungsziele sehen neben der Sicherung von allgemeinen Wohngebieten auch die Festsetzung eines Urbanen Gebietes vor, dass die Ansiedlung gebietsnahe Versorgung, soziale Infrastruktur und gewerbliche Betriebe ermöglicht. Darüber hinaus gilt es die Erschließung sowie die umfangreichen Frei- und Grünflächen zu qualifizieren und zu sichern.
Dabei sind die Themen des Artenschutzes, des Baum- und Waldersatzes und der technischen Erschließung, insbesondere der Entwässerung, zu klären. Auch die direkte Nachbarschaft zum Landschaftsschutz- sowie FFH-Gebiet sind zu untersuchen.