Seddiner See | Bebauungspläne zur Sicherung von Gewerbegebieten
Seit 1995 werden für die Gemeinde Seddiner See rechtssichere Bebauungspläne für Gewerbegebiete bis zu 63ha erarbeitet bzw. geändert. In zwei Bebauungsplänen wurden Planungskonflikte einer heranrückenden Wohnbebauung bewältigt.
2014 – 2018
Bebauungsplan Gewerbegebiet am Wasserturm
Ziel der Planung war eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die planungsrechtliche Sicherung als Gewerbegebiet. Vorhandenen Betrieben sollte die Möglichkeit einer Entwicklung eingeräumt sowie bisher ungenutzte Flächen im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Boden reaktiviert werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Umweltbericht, schalltechnischem Gutachten und Verkehrsuntersuchung für das ca. 7 ha große Gewerbegebiet erfolgte mit der Maßgabe, die Verträglichkeit mit dem Wohnstandort „Eisenbahnsiedlung“ zu gewährleisten sowie den Erhalt von kleinen und mittelständigen Betrieben zu sichern.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde Flächennutzungsplan geändert.
2011 – 2013
Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan „Kiefernweg“ (Teilung des Bebauungsplanverfahrens)
Basierend auf dem von Jahn, Mack & Partner erarbeiteten städtebaulichen Konzept zur Erweiterung des Wohngebietes „Lindenring“ erfolgte die planungsrechtliche Umsetzung mit einem qualifizierten Bebauungsplan.
Im Zuge der hierfür erforderlichen Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplans wurden weitere Teile überplant, um die Art der Nutzung an die sich geänderten Anforderungen der Gewerbetreibenden anzupassen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren wurde eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Fang und die Umsiedlung vorkommender Zauneidechsen sowie die Abstimmung eines geeigneten Ausweichhabitats für die Umsiedlung der Zaunechsen erforderlich.
Für das Heranrücken des Wohnens an das bestehende Gewerbegebiet wurden Schallschutzmaßnahmen analog des erstellten Schallgutachtens festgesetzt.
Der Geltungsbereich wurde zur Verfahrensbeschleunigung der gewerblichen Festsetzungen geteilt und in zwei getrennten Verfahren abgeschlossen (B-Pläne „Kiefernweg I – Gewerbegebiet“, „Kiefernweg II – Wohngebiet)
2011 – 2013
Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan „Kiefernweg“ (Teilung des Bebauungsplanverfahrens)
Basierend auf dem von Jahn, Mack & Partner erarbeiteten städtebaulichen Konzept zur Erweiterung des Wohngebiets „Lindenring“ erfolgte die planungsrechtliche Umsetzung mit einem qualifizierten Bebauungsplan.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren wurde eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Fang und die Umsiedlung vorkommender Zauneidechsen sowie die Abstimmung eines geeigneten Ausweichhabitats für die Umsiedlung der Zaunechsen erforderlich.
Für das Heranrücken des Wohnens an das bestehende Gewerbegebiet wurden Schallschutzmaßnahmen analog des erstellten Schallgutachtens festgesetzt (Schallschutzwand und Lärmkontingentierung für gewerbliche Nutzungen).
Der Geltungsbereich wurde zur Verfahrensbeschleunigung der gewerblichen Festsetzungen geteilt und in zwei getrennten Verfahren abgeschlossen (B-Pläne „Kiefernweg I – Gewerbegebiet“, „Kiefernweg II – Wohngebiet)
2005 – 2006
Bebauungsplan „Gewerbestraße Nord“
Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Umweltprüfung diente der Entwicklung eines 7,7ha großen Gewerbegebiets. Für die Befreiung einer Teilfläche aus einem geschützten Biotop wurden im Verfahren die Ausgliederung aus einem Landschaftsschutzgebiet sowie eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes notwendig.
Ergänzend zur Betreuung des Bebauungsplanverfahrens übernahm Jahn, Mack & Partner auch die Koordination und Moderation des städtebaulichen Vertrags zwischen Gemeinde, Vorhabenträger und Forstamt sowie eines begleitenden Gutachtens zu den Kompensationsmaßnahmen.
Des Weiteren hat Jahn, Mack & Partner die Unterlagen für den Bauantrag erstellt.
1995 – 1996
Bebauungspläne 1a und 1b für das Gewerbegebiet Neuseddin
Für das ca. 63 ha große Gewerbegebiet Neuseddin wurde in zwei Teilen und in kurzer Zeit ein rechtssicherer Bebauungsplan erstellt, der Voraussetzung für die Bereitstellung und Umsetzung von Fördermitteln zur Herstellung der Erschließung war.
Der Bebauungsplan 1a westlicher Teil umfasste vor allem Gebiete der Neuentwicklung, während mit dem Bebauungsplan 1b östlicher Teil Bestandssituationen und deren Erweiterungen planungsrechtlich gesichert wurden.