Seddiner See | Bebauungspläne zur Sicherung von Wohnbauflächen
Die Gemeinde Seddiner See will sich als Familienstandort mit geeigneten Grundstücken aufstellen. Mit verschiedenen Bebauungsplänen wird die bauliche Entwicklung vorbereitet und gelenkt, der Zersiedlung entgegen gewirkt und der Waldcharakter geschützt.
2012 – 2013
Bebauungsplan „Lärchenweg“
Der B-Plan wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt und dient der planungsrechtlichen Sicherung von Wohnbaugrundstücken im Innenbereich der Gemeinde Seddiner See Ortsteil Neuseddin. Das Vorhaben liegt in einer potenziellen Trinkwasserschutzzone mit umliegenden aktiven Trinkwasserbrunnen und erweitert ein bestehendes Wohngebiet.
Es wurden Begründungszusammenhänge zur Inanspruchnahme von Wald im Sinne des Waldgesetzes formuliert. Die Waldkompensation wurde im Bebauungsplanverfahren geregelt, was einen Antrag auf Waldumwandlung und die Abstimmung einer geeigneten Ersatzmaßnahme im Verfahren mit entsprechendem Koordinationsgeschick beinhaltet. Ebenfalls wurden Maßnahmen zum Trinkwasser- und Bodenschutz festgesetzt.
2012 – 2013
Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan „Kähnsdorfer Seeblick“
Die Betriebsaufgabe der ehemaligen Entenfarm in den 1990er Jahren hat auf dem 2ha großen Gelände zu einem städtebaulichen Missstand geführt. Die Altanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Seddiner See waren fast zwei Jahrzehnte eine enorme Altlast und ein Störfaktor. Jahrelang versuchte die Gemeinde, den Standort wieder einer Nutzung zuzuführen.
Jahn, Mack & Partner erarbeitete zunächst ein städtebauliches Entwicklungskonzept für einen attraktiven Wohnstandort, dem sich im weiteren Schritt die planungsrechtliche Sicherung über ein Bebauungsplanverfahren anschloss.
Im Bebauungsplan wurde eine Wohnbaufläche von 2ha festgesetzt, die die Entwicklung von ca. 30 Wohnbaugrundstücken in Seenähe ermöglicht. Die innere Erschließung wird über eine Privatstraße gesichert.
Zur städtebaulichen Einbindung des Gebietes ist das ortstypische Maß der Nutzung bestimmt. Baumpflanzungen sind so festgesetzt, dass sie eine alleeartige Wirkung erzeugen und so das Ortsbild des neuen Wohngebietes im Übergang zum Landschaftsraum prägen werden. Wesentliches städtebauliches Element war der Erhalt eines Teils des Baumbestandes.
2011 – 2013
Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan „Kiefernweg“ (Teilung des Bebauungsplanverfahrens)
Basierend auf dem von Jahn, Mack & Partner erarbeiteten städtebaulichen Konzept zur Erweiterung des Wohngebiets „Lindenring“ erfolgte die planungsrechtliche Umsetzung mit einem qualifizierten Bebauungsplan.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren wurde eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Fang und die Umsiedlung vorkommender Zauneidechsen sowie die Abstimmung eines geeigneten Ausweichhabitats für die Umsiedlung der Zaunechsen erforderlich.
Für das Heranrücken des Wohnens an das bestehende Gewerbegebiet wurden Schallschutzmaßnahmen analog des erstellten Schallgutachtens festgesetzt (Schallschutzwand und Lärmkontingentierung für gewerbliche Nutzungen).
Der Geltungsbereich wurde zur Verfahrensbeschleunigung der gewerblichen Festsetzungen geteilt und in zwei getrennten Verfahren abgeschlossen (B-Pläne „Kiefernweg I – Gewerbegebiet“, „Kiefernweg II – Wohngebiet)
2011 – 2012
3. Änderung des Bebauungsplans „Mühlenberg – Stückener Straße“
Die Überplanung eines ca. 18ha großen Bereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans „Mühlenberg“ diente der Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Stellplatzanlage und ein Regenwasserversickerungsbecken.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im Verfahren waren eine Waldumwandlung gem. § 8 des brandenburgischen Waldgesetzes und eine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 2 BauGB erforderlich.
2004 – 2005
Rahmenplanung und Bebauungsplan „Lindenring“
Die von Jahn, Mack & Partner erarbeitete Rahmenplanung für den Ortsteil Neuseddin sah für das Gebiet am Lindenring die Entwicklung eines Wohngebietes vor. Die Umwidmung des Gewerbegebietes und planungsrechtliche Sicherung eines 7ha großen allgemeinen Wohngebietes erfolgte über ein Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung und schalltechnischem Gutachten.